Jeder Immobilienbau ist kostspielig und oftmals mit erheblichen Risiken verbunden. An der richtigen Beratung sollte daher nie gespart werden, zumal der Bauherr selbst nicht an allen Stellen gleichezeitig vor Ort sein und die Vorgänge überwachen kann. Laut Testergebnissen der DEKRA, welche als neutraler Sachverstand für Automobil, Industrie und Personal als Experte für Fragen rund um verbraucherrelevante Fragen berät, finden sich an jedem Neubau rund 32 Mängel. Meist handelt es sich um Schäden, die sich durch genaue Begutachtung während des Baus vermieden ließen.
Absichern gegen Risiken
Zur Beseitigung der Mängel entsteht dann ein Zusatzaufwand von etwa 10 000 Euro – Geld, das an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt oder schlichtweg eingespart werden könnte. Weitere Kosten durch Wertverlust oder auch Gerichts- und Anwaltskosten schätzt der Verein auf 30 000 Euro. Genau berechnen lässt sich dieser jedoch nicht, bei Gebäuden aus hochwertigen Materialien kann der Betrag noch weit darüber liegen. Sofern Baufehler durch einen Sachverständigen noch während der Bauphase entdeckt werden, sind Handwerker und Baufirma zur sofortigen Nachbesserung verpflichtet. Zwar ist das zeitaufwendiger, letztlich jedoch sicherer als eine Feststellung der Mängel nach Fertigstellung des Objekts. In manchen Fällen lassen sich Fehler dann sogar überhaupt nicht mehr beheben.
Volle Unterstützung
Der Bauherr hat zweierlei Möglichkeiten, sich beim Bau beraten und unterstützen zu lassen. Ihm stehen zum einen Bauherrenberater zur Verfügung, diese Rolle können Ingenieurbüros aber auch Organisationen wie Vereine oder Verbände übernehmen. Eine zweite Variante sind sogenannte Baubetreuer, die sowohl die Bauaufsicht übernehmen, aber auch bei der Finanzierung und dem Bezug staatlicher Fördermittel beraten. Die Kosten für diesen Rundum-Service liegen hier bei etwa 15 Prozent der gesamten Baukosten. In manchen Fällen errechnet sich daraus zwar ebenfalls eine erhebliche Summe, doch neben der sicheren Fertigstellung des Vorhabens besteht hierdurch auch ein doppelter Rechtsschutz durch die zusätzliche Beraterhaftung.
30. Juli 2009
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