Wenn ein Bausparvertrag das Mindestguthaben erreicht hat, raten Bausparberater oft dazu, die Sparsumme aufzustocken und damit den Bausparvertrag noch länger zu erhalten. Eigentlich wird bei Abschluss des Vertrages eine Mindestsumme vereinbart, damit der Sparer bei Zahlungsfälligkeit des Vertrages auf einen zinsgünstigen Kredit zugreifen kann.
Sollte man sich allerdings nach erreichen der Mindestsparsumme nicht für die Auszahlung des Bausparvertrages und einen damit verbunden Baukredit entscheiden, so kann eine Erhöhung der Sparsumme den Bausparer viel Geld kosten. Denn es wird erneut eine Abschlussgebühr fällig, da man quasi einen neuen Vertrag mit der Bausparkasse eingeht. Die Gebühr beträgt in der Regel mindestens 1,0 Prozent der angesparten Summe.
Verbraucherschützer wehren sich bereits gegen diese Gebühr, da sie diese für intransparent und ungerechtfertigt halten. Dem Bausparer wird schließlich ein Teil seines bereits angesparten Geldes los. Man sollte fürs erste den Vertrag lieber über das Mindestguthaben hinaus besparen.
18. Juni 2009
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