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Die neuen Wohn-Riester Verträge gibt es seit Juli 2008. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sogar schon 40 000 Deutsche einen solchen Vertrag abgeschlossen.
Vielen gilt er allerdings als zu bürokratisch und zu kompliziert. Allgemein lässt sich sagen, dass sich ein Wohn-Riester Vertrag vor allem dann lohnt, wenn man ihn als Ergänzung zu einem bereits bestehenden Bausparvertrag nutzt. Allerdings sollte man dabei darauf achten, dass der Effektivzins der Riesterförderung nicht höher ist, als der Zinssatz für ein Hypothekendarlehen ohne Förderung. Vor Abschluss einen Wohn-Riester Vertrages sollte man also genau die Angebote prüfen.

Genutzt werden kann Wohn-Riester für den Aufbau von Eigenkapital und auch für die Tilgungsleistung eines Darlehens. Bereits vorhandenes Riester-Vermögen wird beim Kauf einer Immobilie, sei es Haus oder Wohnung, als Eigenkapital angerechnet. Das ist positiv für den Käufer, denn je mehr Eigenkapital er einbringen kann, desto weniger Kreditbedarf hat er.

Wer noch nicht so viel angespart hat, der kann die laufenden Sparraten auch dazu nutzen, die Finanzierung direkt zu unterstützen.
Kompliziert wird die Besteuerung des Riester-Vertrages, da er nicht als monatliche Rente ausgezahlt wird. Die bezogenen Zuschüsse und Steuervorteile müssen bei Renteneintritt versteuert werden.

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