Das Landgericht Heilbronn hat am 12.03.2009 in einem von drei bundesweiten Musterverfahren
eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall abgelehnt.
Das Urteil lautet: Rechnungen der Bausparkassen beim Vertragsabschluss sollen weiterhin erlaubt bleiben. Eine so genannte Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme soll weiter erlaubt sein. Die Verbraucherzentrale will jetzt in Berufung gehen.
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16. März 2009
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