Eine unverheiratetes Paar sollte sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wie im Falle einer Trennung mit dem Bausparen zu verfahren ist. Das erspart hinterher viel Ärger, sollte es tatsächlich zum Scheitern der Beziehung kommen. In einem schriftlich fixierten Vertrag sollte stehen, wer in welcher Höhe und Weise zum Bausparen beiträgt. Zudem sollte sich auch der Partner, der weniger zum Bausparen beiträgt, als Miteigentümer im Grundbuch eintragen lassen, um seine Eigentumsrechte zu wahren.
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14. November 2008
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